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   BFH, 15.09.2006 - IV B 96/05   

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https://dejure.org/2006,16436
BFH, 15.09.2006 - IV B 96/05 (https://dejure.org/2006,16436)
BFH, Entscheidung vom 15.09.2006 - IV B 96/05 (https://dejure.org/2006,16436)
BFH, Entscheidung vom 15. September 2006 - IV B 96/05 (https://dejure.org/2006,16436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines Objekts?

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
    Allgemeines
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 15.09.2006 - IV B 96/05
    Ist ein besonderer Umstand im Sinne der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291), der trotz Veräußerung von weniger als vier Objekten auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt, darin zu sehen, dass der Steuerpflichtige bei der Errichtung eines Objektes nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wie ein Bauunternehmer/Bauträger auftritt und das Objekt innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums veräußert?.

    Setzt ein besonderer Umstand im Sinne der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH im Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, der trotz Veräußerung von weniger als vier Objekten auf eine gewerbliche Tätigkeit schließen lässt, bei der Errichtung und Veräußerung eines Objektes unabhängig von den sonstigen Umständen des Einzelfalls eine von Anfang an bestehende unbedingte Veräußerungsabsicht voraus?.

    Das ergibt sich bereits aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 (unter C.III.5.) und ist inzwischen durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats mehrfach bestätigt worden.

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02

    Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?

    Auszug aus BFH, 15.09.2006 - IV B 96/05
    Greift die durch die Drei-Objekt-Grenze hervorgerufene Indizwirkung nicht ein, kann nur bei Nachweis einer unbedingten Veräußerungsabsicht angenommen werden, der Steuerpflichtige habe die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zur gewerblichen Tätigkeit überschritten (Senatsurteil vom 15. April 2004 IV R 54/02, BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, unter II.1.b bb).".

    Die Finanzverwaltung hat jedoch die Senatsurteile in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, und in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, in denen der Senat das Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" hervorgehoben hat, kommentarlos im BStBl, Teil II veröffentlicht.

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

    Auszug aus BFH, 15.09.2006 - IV B 96/05
    So heißt es etwa im Senatsurteil vom 28. April 2005 IV R 17/04 (BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 2.b):.

    Die Finanzverwaltung hat jedoch die Senatsurteile in BFHE 206, 90, BStBl II 2004, 868, und in BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, in denen der Senat das Erfordernis der unbedingten Veräußerungsabsicht in "Ein-Objekt-Fällen" hervorgehoben hat, kommentarlos im BStBl, Teil II veröffentlicht.

  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Soweit darin ausgeführt wird, der Streitfall werfe "die zweifelhafte Rechtsfrage auf, ob --unter der Voraussetzung, dass die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten ist-- ein Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Beachtung der Übergangsregelung unter Tz. 36 des BMF-Schreibens vom 24. Februar 2004 (BStBl I 2004, 286) hat, auch wenn er ein Großobjekt im Sinne der Tz. 29 dieses BMF-Schreibens veräußert hat", setzt sich die Beschwerdebegründung weder inhaltlich mit dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) und den von ihm zitierten Fundstellen im Schrifttum noch generell mit den dazu bisher ergangenen Entscheidungen des BFH (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2010 X R 41/08, BFH/NV 2011, 245, unter II.8., und BFH-Beschluss vom 15. September 2006 IV B 96/05, BFH/NV 2007, 30) auseinander.
  • FG Nürnberg, 06.10.2017 - 4 K 857/15

    Bescheid, Bebauung, Leistungen, Neubau, Revision, Bauantrag, Kaufvertrag,

    Voraussetzung für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten sei eine von Anfang an bestehende unbedingte Veräußerungsabsicht (unter Verweis auf BFH-Beschluss vom 15.09.2006, IV B 96/05, BFH/NV 2007, 30).
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